Allgemeine Geschäftsbedingungen
A) Kurierfahrten
(1) Die Berechnung der Aufträge erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach Vereinbarung. Bei einem vereinbarten Preis, der schriftlich zu vereinbaren ist.
(2) Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt fällig.
(3) Von einem Transport ausgeschlossen sind die dem Beförderungsverbot des Postgesetzes unterliegenden Sendungen.
(4) Von einem Transport ausgeschlossen sind gefährliche Güter, für die eine Kennzeichnungspflicht besteht sowie Wertgegenstände und Waren, deren Beförderung besondere Einrichtungen erfordern. Erfolgt kein Hinweis für die vorstehend aufgeführten Güter durch den Auftraggeber, so haftet dieser verschuldensfrei für jeden daraus entstandenen Schaden.
(5) Das Transportgut muss handelsüblich so verpackt sein, dass keine Beschädigung des Inhalts erfolgen kann und mit einer Versandadresse versehen sein. Transportgut, das nicht ordnungsgemäß verpackt ist, ist von der Beförderung ausgeschlossen.
(6) Das Transportgut wird ausschließlich an den Empfänger oder an Personen übergeben, die vom Empfänger zur Entgegennahme berechtigt sind. Sollte das Transportgut falsch adressiert sein oder aus Gründen unzustellbar sein, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so wird der Auftragnehmer sich mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen und eine Absprache darüber treffen, wie weiter verfahren werden soll. Wird das Transportgut an den Auftraggeber zurückgesendet, hat der Auftraggeber die zusätzlichen Kosten zu erstatten.
(7) Der Auftraggeber bestimmt Art, Weise und Wege des Transports. Der Auftraggeber ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Beförderung des Transportgutes zu beauftragen.
(8) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nicht für Schäden die dadurch entstehen, dass während des Transports die Fahrt durch Schäden am Fahrzeug unterbrochen wird oder ausfällt. Dies gilt nicht im Falle des Vorsatzes.
B) Limousinenservice / Personentransfer
(1) Die Berechnung der Aufträge erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach Vereinbarung. Bei einem vereinbarten Preis, der schriftlich zu vereinbaren ist.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei unvorhersehbaren Ereignissen in Fällen höherer Gewalt (Wetter, Verkehrsunfälle, Verkehrsstaus) einen bereits bestätigten Transfer kurzfristig zu annullieren oder abzubrechen.
(3) Von einem Transfer ausgeschlossen sind Personen sowie Gegenstände, die die Sicherheit des Transfers beeinträchtigen oder gefährden.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Gegenstände der beförderten Personen, die diese im Fahrzeug zurückgelassen oder verloren haben.
(5) Ansprüche gegen den Auftragnehmer, die aus einem nicht durchgeführten Transfer resultieren, werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle des Vorsatzes.
A) Kurierfahrten
(1) Die Berechnung der Aufträge erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach Vereinbarung. Bei einem vereinbarten Preis, der schriftlich zu vereinbaren ist.
(2) Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt fällig.
(3) Von einem Transport ausgeschlossen sind die dem Beförderungsverbot des Postgesetzes unterliegenden Sendungen.
(4) Von einem Transport ausgeschlossen sind gefährliche Güter, für die eine Kennzeichnungspflicht besteht sowie Wertgegenstände und Waren, deren Beförderung besondere Einrichtungen erfordern. Erfolgt kein Hinweis für die vorstehend aufgeführten Güter durch den Auftraggeber, so haftet dieser verschuldensfrei für jeden daraus entstandenen Schaden.
(5) Das Transportgut muss handelsüblich so verpackt sein, dass keine Beschädigung des Inhalts erfolgen kann und mit einer Versandadresse versehen sein. Transportgut, das nicht ordnungsgemäß verpackt ist, ist von der Beförderung ausgeschlossen.
(6) Das Transportgut wird ausschließlich an den Empfänger oder an Personen übergeben, die vom Empfänger zur Entgegennahme berechtigt sind. Sollte das Transportgut falsch adressiert sein oder aus Gründen unzustellbar sein, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so wird der Auftragnehmer sich mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen und eine Absprache darüber treffen, wie weiter verfahren werden soll. Wird das Transportgut an den Auftraggeber zurückgesendet, hat der Auftraggeber die zusätzlichen Kosten zu erstatten.
(7) Der Auftraggeber bestimmt Art, Weise und Wege des Transports. Der Auftraggeber ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Beförderung des Transportgutes zu beauftragen.
(8) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nicht für Schäden die dadurch entstehen, dass während des Transports die Fahrt durch Schäden am Fahrzeug unterbrochen wird oder ausfällt. Dies gilt nicht im Falle des Vorsatzes.
B) Limousinenservice / Personentransfer
(1) Die Berechnung der Aufträge erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach Vereinbarung. Bei einem vereinbarten Preis, der schriftlich zu vereinbaren ist.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei unvorhersehbaren Ereignissen in Fällen höherer Gewalt (Wetter, Verkehrsunfälle, Verkehrsstaus) einen bereits bestätigten Transfer kurzfristig zu annullieren oder abzubrechen.
(3) Von einem Transfer ausgeschlossen sind Personen sowie Gegenstände, die die Sicherheit des Transfers beeinträchtigen oder gefährden.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Gegenstände der beförderten Personen, die diese im Fahrzeug zurückgelassen oder verloren haben.
(5) Ansprüche gegen den Auftragnehmer, die aus einem nicht durchgeführten Transfer resultieren, werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle des Vorsatzes.